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Bedingungen und Konditionen

Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von T.M.T. Benelux B.V.

Artikel 1: Allgemeines

1.1 Für alle unsere Angebote, Kostenvoranschläge, (Web-)Bestellungen und Verträge sowie deren Ausführung gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichungen müssen ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart werden.

1.2 Unter "Gegenpartei" wird in diesen Bedingungen jede (juristische) Person verstanden, die einen Vertrag mit unserem Unternehmen abgeschlossen hat oder abschließen möchte, sowie deren Vertreter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Erben.

1.3 Die Geschäftsbedingungen der Gegenpartei bleiben unberührt, sofern sie nicht im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen stehen. Im Falle eines Konflikts haben unsere Bedingungen immer Vorrang, auch wenn ein anderer Vorrang vereinbart wurde.

1.4 Durch die bloße Aufgabe einer Bestellung und/oder die Entgegennahme der gelieferten Waren akzeptiert die Gegenpartei diese Bedingungen und es wird davon ausgegangen, dass sie stillschweigend der ausschließlichen Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf alle nachfolgenden mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über einen Webshop erteilten Bestellungen zustimmt, unabhängig von einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

1.5 Bei Lieferungen an Geschäftspartner mit Sitz außerhalb der Niederlande, aber innerhalb der Europäischen Union, ist der Geschäftspartner verpflichtet, eine gültige EU-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Wir sind berechtigt, diese Nummer über das MIAS-System zu überprüfen. Wenn die Gegenpartei keine gültige Nummer angibt, behalten wir uns das Recht vor, den geltenden niederländischen Mehrwertsteuersatz in Rechnung zu stellen, unbeschadet unserer sonstigen Rechte.

Artikel 2 Angebote

2.1 Alle von uns gemachten Angebote, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes angegeben.

2.2 Alle Preislisten, Prospekte und sonstigen Informationen, die mit einem Angebot zur Verfügung gestellt werden, werden so genau wie möglich angegeben. Diese sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Zu detaillierten Angaben sind wir nicht verpflichtet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.3 Die Zusendung von Angeboten und/oder Prospekten, Preislisten etc. verpflichtet uns nicht zur Lieferung oder zur Annahme der Auftragsbedingungen. Abweichungen mĂĽssen ausdrĂĽcklich und schriftlich mit uns vereinbart werden.

2.4 Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von GrĂĽnden abzulehnen oder nur gegen Vorkasse zu liefern.

Artikel 3 Vereinbarung

3.1 Mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen kommt ein Vertrag mit uns erst dann zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich angenommen oder bestätigt haben. Die Auftragsbestätigung gilt als genaue und vollständige Wiedergabe des Vertrags.

3.2 Nachträgliche Nebenabreden oder Änderungen sowie (mündliche) Vereinbarungen und/oder Zusagen, die von unseren Mitarbeitern oder in unserem Namen von unseren Verkäufern, Agenten, Vertretern und anderen Vermittlern gemacht werden, sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3.3 Für Arbeiten, für die aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs kein Kostenvoranschlag oder eine Auftragsbestätigung versandt wird, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung, die auch als genaue und vollständige Wiedergabe der Vereinbarung gilt.

3.4 Jeder Vertrag wird von uns unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die andere Partei - nach unserem alleinigen Ermessen - eine ausreichende KreditwĂĽrdigkeit nachweist, um den Vertrag zu erfĂĽllen.

3.5 Wir sind berechtigt, bei oder nach Abschluss des Vertrages und vor der Erbringung weiterer Leistungen von der Gegenpartei Sicherheit fĂĽr die ErfĂĽllung der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen zu verlangen.

3.6 Wir sind berechtigt, wenn wir dies für notwendig oder wünschenswert erachten, Dritte für die ordnungsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrags während der Durchführung des Vertrags einzuschalten. Die Kosten für diese Dritten werden der Gegenpartei gemäß den vorliegenden Preisangeboten in Rechnung gestellt. Wenn möglich und/oder notwendig, werden wir uns mit der Gegenpartei in dieser Angelegenheit beraten.

3.7. Bei Lieferungen an Geschäftspartner, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, steht der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Geschäftspartner uns eine gültige und überprüfbare EU-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Ohne eine gültige Nummer wenden wir den niederländischen Mehrwertsteuersatz an. Die Gegenpartei stellt uns von allen Steuerforderungen und Bußgeldern frei, die sich aus der Angabe einer falschen oder ungültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ergeben.

Artikel 4 Preise

4.1 Alle Preisangaben sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Sofern nicht anders angegeben, sind unsere Preise: - auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebots- bzw. Bestelldatums geltenden Einkaufspreise, Löhne, Lohnkosten, Sozialabgaben, Frachten, Versicherungsprämien und sonstigen Kosten. - basieren auf der Lieferung ab unserem Betrieb, Lager oder sonstigem Lagerort. - ohne Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle, sonstige Steuern, Abgaben und Zölle. - ohne Kosten für Be- und Entladung, Transport und Versicherung. - Angegeben in niederländischer Währung; eventuelle Wechselkursschwankungen werden weitergegeben.

4.3 Im Falle der Erhöhung eines oder mehrerer Selbstkostenfaktoren sind wir berechtigt, den Auftragspreis vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu erhöhen, wobei bekannte künftige Preiserhöhungen in der Auftragsbestätigung angegeben werden müssen.

Artikel 5 Lieferungen

5.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die Wohnung/den Betrieb der Gegenpartei. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Moment, in dem die Ware unser Lager verlässt.

5.2 Die Gegenpartei ist verpflichtet, etwaige Mängel an den gelieferten Waren sofort bei Lieferung zu melden oder auf Schäden zu untersuchen.

5.3 Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, die wir gesondert in Rechnung stellen können. Die Gegenpartei ist dann verpflichtet, gemäß den Bestimmungen in Artikel 11 dieser Bedingungen zu zahlen.

5.4. Die Lieferzeit gilt immer nur annähernd, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

5.5. Wir verpflichten uns, die Lieferfrist so weit wie möglich einzuhalten, haften aber in keiner Weise für deren Überschreitung.

5.6. Eine Überschreitung der Lieferfrist verpflichtet uns nicht zu einer Entschädigung und berechtigt die Gegenpartei nicht, den Vertrag zu kündigen oder die Annahme der Lieferung zu verweigern.

5.7 Wenn die Waren nach Ablauf der Lieferfrist nicht von der Gegenpartei abgeholt wurden, werden sie auf deren Kosten und Risiko zur VerfĂĽgung gelagert.

Artikel 6 Transport/Risiko

6.1. Die Art und Weise des Transports, des Versands, der Verpackung usw. wird, sofern die Gegenpartei uns keine weiteren Anweisungen erteilt hat, von uns als verantwortungsbewusstem Geschäftsinhaber/Händler bestimmt, ohne dass wir dafür eine Haftung übernehmen. Besondere Wünsche der Gegenpartei in Bezug auf den Transport/Versand werden nur erfüllt, wenn die Gegenpartei sich bereit erklärt hat, die zusätzlichen Kosten dafür zu tragen.

Artikel 7 Höhere Gewalt

7.1 Höhere Gewalt ist definiert als: Jeder Umstand, der außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt und aufgrund dessen die andere Partei die Erfüllung des Vertrages nicht mehr erwarten kann. "Höhere Gewalt" umfasst in jedem Fall: Streiks, Aussperrungen, übermäßige Abwesenheit aufgrund von Krankheit unseres Personals, Transportschwierigkeiten, Feuer, Quotenbeschränkungen und Betriebsstörungen in unserem Unternehmen oder bei unseren Lieferanten.

7.2 Wenn wir der Meinung sind, dass die höhere Gewalt vorübergehender Natur ist, haben wir das Recht, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis der Umstand, der die höhere Gewalt verursacht hat, nicht mehr besteht. 7.3 Ist die Situation höherer Gewalt nach unserer Auffassung dauerhaft, können die Parteien Vereinbarungen über die Beendigung des Vertrags und die damit verbundenen Folgen treffen.

7.4 Wir sind berechtigt, die Bezahlung von Leistungen zu verlangen, die bei der Erfüllung des betreffenden Vertrags erbracht wurden, bevor der Umstand, der die höhere Gewalt verursacht hat, offensichtlich wurde.

7.5. Wir sind berechtigt, uns auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der zur höheren Gewalt führt, eintritt, nachdem unsere Leistung hätte geliefert werden müssen.

Artikel 8 Haftung

8.1. Wir sind unter keinen Umständen zum Ersatz von Schäden jeglicher Art verpflichtet, die sich aus der Verwendung der gelieferten Waren oder aus ihrer Untauglichkeit für den Zweck, für den die Gegenpartei sie erworben hat, ergeben oder dadurch verursacht werden.

8.2. Durch die bloĂźe Entgegennahme der gelieferten Waren durch die Gegenpartei oder im Namen der Gegenpartei werden wir von allen AnsprĂĽchen der Gegenpartei und/oder Dritter auf Zahlung von Schadenersatz freigestellt, ungeachtet dessen, ob der Schaden durch Herstellungs- oder Montagefehler oder durch irgendeine andere Ursache verursacht wurde.

8.3. Unsere Haftung ist auf den Betrag der aktuellen Transaktion oder zumindest auf den Teil der Transaktion beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht. Wir haften nicht für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.

8.4. Unsere Haftung ist immer auf den Betrag begrenzt, der von unserem Haftpflichtversicherer gezahlt wird.

8.5. Die Gegenpartei stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die sich auf Schäden beziehen, die nicht am Produkt selbst entstanden sind und die nicht durch einen Fehler des Produkts verursacht wurden.

Artikel 9 Beanstandungen

9.1. Beanstandungen werden nur dann berĂĽcksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der betreffenden Ware schriftlich und direkt bei uns eingehen und eine genaue Beschreibung der Art und des Grundes der Beanstandung enthalten.

9.2 Beanstandungen von Rechnungen mĂĽssen ebenfalls innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden.

9.3. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei die gelieferten Waren oder die Rechnung genehmigt hat. Reklamationen werden dann von uns nicht mehr berĂĽcksichtigt.

9.4 Wenn wir die Reklamation für berechtigt halten, sind wir nur zum Ersatz der mangelhaften Ware verpflichtet, ohne dass die Gegenpartei Anspruch auf irgendeine Entschädigung hat.

9.5. Das Einreichen einer Reklamation entbindet die Gegenpartei nicht von ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenĂĽber.

9.6. Rücksendungen gelieferter Waren sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig, mit Ausnahme des gesamten Sortiments an Textilprodukten. 9.7 Nach Genehmigung einer Rücksendung dFür unsere Unterlagen muss die Ware auf Ihre Kosten an unser Lager zurückgesandt werden. Nach Eingang, Prüfung und Freigabe wird die Ware innerhalb von 14 Tagen gutgeschrieben.

Artikel 10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller uns von der Gegenpartei geschuldeten Beträge, gleich aus welchem Grund, einschließlich künftiger Forderungen gegen die Gegenpartei, einschließlich Zinsen und Kosten (und im Falle von Kontokorrentlieferungen bis zur Begleichung des der Gegenpartei geschuldeten Saldos).

10.2 Bei wiederholten Lieferungen, die bei der Lieferung nicht vollständig bezahlt werden, findet eine Novation in Bezug auf die zuvor gelieferten Waren statt, solange die Gegenpartei ihren Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen uns gegenüber nicht vollständig nachgekommen ist.

10.3 Bei Nichtzahlung eines fälligen Betrages, Zahlungsaufschub, Antrag auf Zahlungsaufschub, Konkurs oder Liquidation des Vermögens der Gegenpartei oder im Todesfall der Gegenpartei haben wir das Recht, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention die Bestellung oder den noch zu liefernden Teil der Bestellung zu stornieren und die gelieferten, aber nicht oder nicht vollständig bezahlten Waren als unser Eigentum zurückzufordern, wobei bereits bezahlte Beträge verrechnet werden, unbeschadet unserer Rechte auf Schadenersatz. In diesem Fall werden alle Forderungen, die wir gegenüber der Gegenpartei haben, sofort fällig.

10.4 Die Waren dürfen von der Gegenpartei im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft oder verwendet werden, dürfen jedoch nicht verpfändet werden oder als Sicherheit für eine Forderung Dritter dienen. 10.5 Um die ordnungsgemäße Bezahlung aller unserer Forderungen, gleich aus welchem Grund, zu gewährleisten, erwerben wir mit der Entstehung der Forderung auch das Eigentum an allen Sachen, die wir der Gegenpartei geliefert haben und die sich noch in deren Besitz befinden.

Artikel 11 Zahlung

11.1 Wenn nicht anders vereinbart, muss die Zahlung vor der Lieferung erfolgen.

11.2 Wenn die Gegenpartei eine Rechnungsanforderung ausgefüllt und schriftlich mit einem gültigen Handelskammerauszug, der nicht älter als 6 Monate ist, an uns zurückgeschickt hat, ist die Zahlung nach der Lieferung möglich, mit Ausnahme des kompletten Sortiments.

Diese Vereinbarung ist nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wird. Wir behalten uns das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eingeht.

11.3 FĂĽr den Fall, dass die andere Partei:

a. Konkurs erklärt wird, sein Vermögen abtritt, ein Moratorium beantragt oder sein Vermögen ganz oder teilweise beschlagnahmt wird,

b. Stirbt oder wird unter Vormundschaft gestellt,

c. Erfüllt keine der ihm gesetzlich oder gemäß diesen Bedingungen auferlegten Verpflichtungen,

d. Nichtbezahlung eines Rechnungsbetrags oder eines Teils davon innerhalb der angegebenen Frist,

e. Wenn die Gegenpartei ihren Betrieb oder einen wesentlichen Teil davon aufgibt oder überträgt, einschließlich der Einbringung ihres Betriebs in ein neues oder bestehendes Unternehmen, oder die Zielsetzung ihres Betriebs ändert, sind wir berechtigt, den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, oder die vollständige Zahlung aller Beträge zu verlangen, die die Gegenpartei aufgrund der von uns erbrachten Leistungen schuldet, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, und zwar unbeschadet unseres Rechts auf Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen.

Artikel 12 Zinsen und Kosten

12.1 Wenn die Zahlung nicht innerhalb der im vorigen Artikel genannten Frist erfolgt, ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe von 1,5 % pro (Teil eines) Monat auf den ausstehenden Betrag ab dem Rechnungsdatum.

12.2 Alle anfallenden gerichtlichen und auĂźergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei. Die auĂźergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des von der Gegenpartei geschuldeten Betrags, einschlieĂźlich der vorgenannten Zinsen.

Artikel 13 Anwendbares Recht

Alle unsere Angebote, Vereinbarungen und deren Ausführung unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.

Artikel 14 Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten, auch solche, die nur von einer Partei als solche angesehen werden, die sich aus dem Vertrag, für den diese Bedingungen gelten, oder aus den Bedingungen selbst und ihrer Auslegung oder Ausführung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sowohl tatsächlicher als auch rechtlicher Art, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts.

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